Wir bieten ein maßgeschneidertes Programm für den vorbeugenden Brandschutz mit Rauchmeldern von EiElectronics an.
Dabei haben wir ein breites Angebot an Rauch-, Wärme- und CO Warnmelder.
Rauchwarnmelderpflicht
Seit Januar 2013 ist es in
Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit
Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer
Übergangsfrist
bis Ende 2017 müssen alle
bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern
nachgerüstet sein. Fragen zur gesetzlichen
Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindestausstattung von Wohnungen
mit Rauchwarnmeldern, zu den
technischen Anforderungen an die Geräte sowie zur Verantwortlichkeit werden hier aus
baurechtlicher Sicht beantwortet. Bei Fragen, die sich mit den öffentlich-rechtlichen Regelungen des Baurechts nicht abschließend beantworten lassen,
wird auf das einschlägige Privatrecht hingewiesen.
Artikel 46 Absatz 4 BayBO
„1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
²Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
³Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den
unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“